Siehe ÄA zum FINTA*-Statut
Antragsteller*in: | Kathatrina Müller |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.03.2025, 22:29 |
Antragsteller*in: | Kathatrina Müller |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.03.2025, 22:29 |
§ 7 „Definition Frauen-, Inter-, Trans*-Person“
Als Frauen-, Inter-, Trans*-Person gilt jede Person, die nicht cis-männlich ist, also alle Personen die sich als weiblich identifizieren, Intersexuell sind und oder sich nicht mit ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren.”
Beschlossen auf der Landesdelegiertenversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
13.11.1994. Letzte Änderung auf der 75 Landesmitgliederversammlung vom
26.10.2024 in Mainz.
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) strebt eine Gesellschaft an, die ihre
Entwicklung am ökologischen Gleichgewicht, sowie an den individuellen und
sozialen Bedürfnissen der Menschen orientiert. Daher wendet sie sich gegen die
Missachtung der Menschenrechte, Rassismus jeglicher Art, Armut und Ausbeutung,
weiteren Demokratieabbau, die fortschreitende Umweltzerstörung und die
Militarisierung unserer Gesellschaft.
Das Ziel der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) ist die Überwindung jener
Gesellschaftsverhältnisse, in denen Privilegien von kleinen Teilen der
Bevölkerung Vorrang vor den ökologischen und sozialen Bedürfnissen und den
Freiheitsbedürfnissen der Menschen haben.
Der Weg zu diesem Ziel führt über die Umgestaltung des wirtschaftlichen,
politischen und kulturellen Lebens der Gesellschaft und die weitere
Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche. Zu diesem Zweck wirkt sie
auf die Gesellschaft wie in § 3 dargelegt ein.
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) stellt sich folgende Aufgaben:
Bei Beitritt in einen Kreisverband gelten die jeweiligen satzungsmäßigen Regeln
des Kreisverbandes. Über die Aufnahme entscheidet bei Einzelmitgliedern der
Landesvorstand. Eine Zurückweisung ist der/dem BewerberIn gegenüber schriftlich
zu begründen.
Der Austritt ist gegenüber dem zuständigen Kreisvorstand, dem Landesverband oder
dem Bundesverband schriftlich zu erklären.
§ 1 „Quotierung“
(1) Mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder aller gewählten Gremien des
Landesjugendverbandes müssen Frauen-, Inter-, Trans*-Personen sein, dies gilt
auch für deren Stellvertreter*innen. Von der Quotierung darf nur aufgrund eines
Frauen-, Inter-, Trans*-Votums abgesehen werden.
§ 2 „Frauen-, Inter-, Trans-Forum/Votum/Veto“
§ 3 „Durchführung von Landesmitgliederversammlungen“
§ 4 „Einstellungspraxis“
§ 5 „Menschen mit Kindern“
§ 6 „Allgemeine Haltung der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz“
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz sollte einen großen Teil ihrer Arbeit darauf
verwenden, auf die Gleichberechtigung hinzuarbeiten. Spezielle
Frauenveranstaltungen, Vorträge und Informationen sollten regelmäßig
stattfinden, der Vorstand ist dafür mitverantwortlich.
§ 7 „Definition Frauen-, Inter-, Trans*-Person“
Als Frauen-, Inter-, Trans*-Person gilt jede Person, die nicht cis-männlich ist,
also alle Personen die sich als weiblich identifizieren, Intersexuell sind und
oder sich nicht mit ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht
identifizieren.”
Der Landesverband hat folgende Organe:
Der Landesvorstand und die Landesmitgliederversammlung (LMV) richten richtet
thematische Fachforen auf Wunsch der Mitglieder ein.
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung durch die
Landesmitgliederversammlung (LMV) am 13.11.1994 in Kraft.
Siehe ÄA zum FINTA*-Statut
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