Zur Wahl des LaVo siehe GO der LMV.
Siehe GO des LaVo.
Antragsteller*in: | Kathatrina Müller |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.03.2025, 22:31 |
1. Der ehrenamtlich tätige Landesvorstand führt die laufenden Geschäfte der GRÜNEN JUGEND RLP im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung aus. Er vertritt die GRÜNE JUGEND RLP nach innen und außen und gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN RLP. Der Landesvorstand stellt die Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle ein. Der Landesvorstand ist verpflichtet, einen regelmäßigen Austausch mit den Kreisverbänden zu pflegen und diese anhand von konkreten Formaten an der politischen Arbeit des Landesverbandes zu beteiligen.
Zentrale Kernaufgaben des Landesvorstands sind zudem:
a.) Finanzangelegenheiten, b.) Öffentlichkeitsarbeit, c.) interne Vernetzung und Koordinierung der Kreisverbände, d.) Koordinierung von Bildungsangeboten, e.) Bündnisarbeit und Kooperation.
2. Der Landesvorstand setzt sich jeweils zusammen aus: a.) zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, davon mindestens eine FINTA*, b.) einer/m Schatzmeister*in, c.) einer/m Politischen Geschäftsführer*in und d.) vier Beisitzer*innen.
3. Die Sprecher*innen, die/der Schatzmeister*in und die/der politische Geschäftsführer*in bilden zusammen den geschäftsführenden Landesvorstand. Der geschäftsführende Landesvorstand sowie der Landesvorstand insgesamt müssen mindestens zur Hälfte aus FINTA* bestehen.
3.1. Die Verantwortungen im Landesvorstand belaufen sich wie folgt:
a.) Die Sprecher*innen leiten und repräsentieren den Verband gegenüber der Öffentlichkeit. Dazu gehört vor allem die Bündnisarbeit und die Kommunikation mit der Presse.
b.) Der/Die Politische Geschäftsführer:in und kümmert sich um die thematische und programmatische Arbeit des Verbandes. c.) Der/Die Schatzmeister:in ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Kassenführung und die finanzielle Abrechnung. Der Landesvorstand ist gemeinsam für den Haushalt verantwortlich. Der/Die Schatzmeister:in ist an die Beschlusslage des Landesvorstandes gebunden.
d.) Ein Mitglied des Landesvorstands ist gleichzeitig Vertretung in den Gremien von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
e.) Ein*e der Beisitzer*innen ist gleichzeitig FINTA*-politische Sprecher*in.
f.) Ein*e der Beisitzer*innen ist zuständig für die Anbindung von Neumitgliedern.
g.) Ein*e der Beisitzer*innen ist verantwortlich für die Umsetzung der Anti-Rassismus-Strategie.
h.) Ein*e der Beisitzer*innen ist Beauftragte*r für ländliche Räume & strukturschwache Regionen.
4. Der Landesvorstand wird auf der Landesmitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt; Wiederwahl ist drei mal (also insgesamt drei Verbandsjahre) in das gleiche Amt in Folge möglich. Ab einer möglichen Wiederwahl nach zwei Amtsjahren in das gleiche Amt in Folge benötigt der/die Kandidat*in mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen. Bei einem vorzeitigen Rücktritt aus dem geschäftsführenden Landesvorstand wählt der Landesvorstand eine*n kommissarische*n Nachfolger*in bis zur nächsten Landesmitgliederversammlung.
5. Gleichzeitige Mitgliedschaft im Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND RLP und im Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND, des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, des Europaparlamentes, des Deutschen Bundestages oder des Landtages Rheinland-Pfalz schließt sich ebenso aus, wie ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND RLP.
6. Die Mitglieder des Landesvorstandes können von der Landesmitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, wenn dieser Antrag sechs Wochen vor der LMV gestellt wurde. Der Antrag muss der Einladung beigefügt werden.
7. Alle Mitglieder des Landesvorstandes sind gleichberechtigt und in politischen Fragen einzelvertretungsberechtigt. Der Landesvorstand ist gemeinsam für den Haushalt verantwortlich.
8. Der Landesvorstand muss mindestens einmal jährlich und auf Antrag einer Landesmitgliederversammlung in Textform einen Rechenschaftsbericht vorlegen.
9. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Landesvorstandes.
Beschlossen auf der Landesdelegiertenversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
13.11.1994. Letzte Änderung auf der 75 Landesmitgliederversammlung vom
26.10.2024 in Mainz.
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) strebt eine Gesellschaft an, die ihre
Entwicklung am ökologischen Gleichgewicht, sowie an den individuellen und
sozialen Bedürfnissen der Menschen orientiert. Daher wendet sie sich gegen die
Missachtung der Menschenrechte, Rassismus jeglicher Art, Armut und Ausbeutung,
weiteren Demokratieabbau, die fortschreitende Umweltzerstörung und die
Militarisierung unserer Gesellschaft.
Das Ziel der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) ist die Überwindung jener
Gesellschaftsverhältnisse, in denen Privilegien von kleinen Teilen der
Bevölkerung Vorrang vor den ökologischen und sozialen Bedürfnissen und den
Freiheitsbedürfnissen der Menschen haben.
Der Weg zu diesem Ziel führt über die Umgestaltung des wirtschaftlichen,
politischen und kulturellen Lebens der Gesellschaft und die weitere
Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche. Zu diesem Zweck wirkt sie
auf die Gesellschaft wie in § 3 dargelegt ein.
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) stellt sich folgende Aufgaben:
Bei Beitritt in einen Kreisverband gelten die jeweiligen satzungsmäßigen Regeln
des Kreisverbandes. Über die Aufnahme entscheidet bei Einzelmitgliedern der
Landesvorstand. Eine Zurückweisung ist der/dem BewerberIn gegenüber schriftlich
zu begründen.
Der Austritt ist gegenüber dem zuständigen Kreisvorstand, dem Landesverband oder
dem Bundesverband schriftlich zu erklären.
§ 1 „Quotierung“
(1) Mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder aller gewählten Gremien des
Landesjugendverbandes müssen Frauen-, Inter-, Trans*-Personen sein, dies gilt
auch für deren Stellvertreter*innen. Von der Quotierung darf nur aufgrund eines
Frauen-, Inter-, Trans*-Votums abgesehen werden.
§ 2 „Frauen-, Inter-, Trans-Forum/Votum/Veto“
§ 3 „Durchführung von Landesmitgliederversammlungen“
§ 4 „Einstellungspraxis“
§ 5 „Menschen mit Kindern“
§ 6 „Allgemeine Haltung der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz“
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz sollte einen großen Teil ihrer Arbeit darauf
verwenden, auf die Gleichberechtigung hinzuarbeiten. Spezielle
Frauenveranstaltungen, Vorträge und Informationen sollten regelmäßig
stattfinden, der Vorstand ist dafür mitverantwortlich.
§ 7 „Definition Frauen-, Inter-, Trans*-Person“
Als Frauen-, Inter-, Trans*-Person gilt jede Person, die nicht cis-männlich ist,
also alle Personen die sich als weiblich identifizieren, Intersexuell sind und
oder sich nicht mit ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht
identifizieren.”
Der Landesverband hat folgende Organe:
1. Der ehrenamtlich tätige Landesvorstand führt die laufenden Geschäfte der GRÜNEN JUGEND RLP im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung aus. Er vertritt die GRÜNE JUGEND RLP nach innen und außen und gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN RLP. Der Landesvorstand stellt die Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle ein. Der Landesvorstand ist verpflichtet, einen regelmäßigen Austausch mit den Kreisverbänden zu pflegen und diese anhand von konkreten Formaten an der politischen Arbeit des Landesverbandes zu beteiligen.
Zentrale Kernaufgaben des Landesvorstands sind zudem:
a.) Finanzangelegenheiten, b.) Öffentlichkeitsarbeit, c.) interne Vernetzung und Koordinierung der Kreisverbände, d.) Koordinierung von Bildungsangeboten, e.) Bündnisarbeit und Kooperation.
2. Der Landesvorstand setzt sich jeweils zusammen aus: a.) zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, davon mindestens eine FINTA*, b.) einer/m Schatzmeister*in, c.) einer/m Politischen Geschäftsführer*in und d.) vier Beisitzer*innen.
3. Die Sprecher*innen, die/der Schatzmeister*in und die/der politische Geschäftsführer*in bilden zusammen den geschäftsführenden Landesvorstand. Der geschäftsführende Landesvorstand sowie der Landesvorstand insgesamt müssen mindestens zur Hälfte aus FINTA* bestehen.
3.1. Die Verantwortungen im Landesvorstand belaufen sich wie folgt:
a.) Die Sprecher*innen leiten und repräsentieren den Verband gegenüber der Öffentlichkeit. Dazu gehört vor allem die Bündnisarbeit und die Kommunikation mit der Presse.
b.) Der/Die Politische Geschäftsführer:in und kümmert sich um die thematische und programmatische Arbeit des Verbandes. c.) Der/Die Schatzmeister:in ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Kassenführung und die finanzielle Abrechnung. Der Landesvorstand ist gemeinsam für den Haushalt verantwortlich. Der/Die Schatzmeister:in ist an die Beschlusslage des Landesvorstandes gebunden.
d.) Ein Mitglied des Landesvorstands ist gleichzeitig Vertretung in den Gremien von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
e.) Ein*e der Beisitzer*innen ist gleichzeitig FINTA*-politische Sprecher*in.
f.) Ein*e der Beisitzer*innen ist zuständig für die Anbindung von Neumitgliedern.
g.) Ein*e der Beisitzer*innen ist verantwortlich für die Umsetzung der Anti-Rassismus-Strategie.
h.) Ein*e der Beisitzer*innen ist Beauftragte*r für ländliche Räume & strukturschwache Regionen.
4. Der Landesvorstand wird auf der Landesmitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt; Wiederwahl ist drei mal (also insgesamt drei Verbandsjahre) in das gleiche Amt in Folge möglich. Ab einer möglichen Wiederwahl nach zwei Amtsjahren in das gleiche Amt in Folge benötigt der/die Kandidat*in mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen. Bei einem vorzeitigen Rücktritt aus dem geschäftsführenden Landesvorstand wählt der Landesvorstand eine*n kommissarische*n Nachfolger*in bis zur nächsten Landesmitgliederversammlung.
5. Gleichzeitige Mitgliedschaft im Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND RLP und im Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND, des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, des Europaparlamentes, des Deutschen Bundestages oder des Landtages Rheinland-Pfalz schließt sich ebenso aus, wie ein berufliches oder finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND RLP.
6. Die Mitglieder des Landesvorstandes können von der Landesmitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, wenn dieser Antrag sechs Wochen vor der LMV gestellt wurde. Der Antrag muss der Einladung beigefügt werden.
7. Alle Mitglieder des Landesvorstandes sind gleichberechtigt und in politischen Fragen einzelvertretungsberechtigt. Der Landesvorstand ist gemeinsam für den Haushalt verantwortlich.
8. Der Landesvorstand muss mindestens einmal jährlich und auf Antrag einer Landesmitgliederversammlung in Textform einen Rechenschaftsbericht vorlegen.
9. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Landesvorstandes.
Der Landesvorstand und die Landesmitgliederversammlung (LMV) richten richtet
thematische Fachforen auf Wunsch der Mitglieder ein.
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung durch die
Landesmitgliederversammlung (LMV) am 13.11.1994 in Kraft.
Zur Wahl des LaVo siehe GO der LMV.
Siehe GO des LaVo.
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