Antragsteller*in: | Kathatrina Müller |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.03.2025, 22:43 |
S10 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz
Satzungstext
Nach Zeile 268 einfügen:
9.1 Transparenz der Finanzen des Landesvorstands:
Der Landesvorstand hat über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie über das Ver- mögen nach Abrechnung des Geschäftsjahres in seinem Rechenschaftsbericht wahrheits- gemäß und nach bestem Wissen und Gewissen nach den Bestimmungen des Gesetzes öffentlich Rechenschaft zu geben; er wird von der/dem Landesschatzmeister*in unterzeichnet. Der gesamte Landesvorstand ist für die Einhaltung des von der Landesmitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsplans verantwortlich. Der/die Landesschatzmeister*in ist für die ordnungsgemäße Haushaltsführung verantwortlich.
Beschlossen auf der Landesdelegiertenversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
13.11.1994. Letzte Änderung auf der 75 Landesmitgliederversammlung vom
26.10.2024 in Mainz.
§ 1 Name und Sitz
- Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP).
- Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) ist die selbstständige
politische Jugendorganisation der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-
Pfalz. Die GRÜNE JUGENDRheinland- Pfalz ist politisch und organisatorisch
selbstständig von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, arbeitet jedoch mit der Partei
konstruktiv in Partnerschaft zusammen. Sie versteht sich als der
Jugendverband der GRÜNEN.
- Der Sitz der Organisation ist Mainz.
§ 2 Ziele
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) strebt eine Gesellschaft an, die ihre
Entwicklung am ökologischen Gleichgewicht, sowie an den individuellen und
sozialen Bedürfnissen der Menschen orientiert. Daher wendet sie sich gegen die
Missachtung der Menschenrechte, Rassismus jeglicher Art, Armut und Ausbeutung,
weiteren Demokratieabbau, die fortschreitende Umweltzerstörung und die
Militarisierung unserer Gesellschaft.
Das Ziel der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) ist die Überwindung jener
Gesellschaftsverhältnisse, in denen Privilegien von kleinen Teilen der
Bevölkerung Vorrang vor den ökologischen und sozialen Bedürfnissen und den
Freiheitsbedürfnissen der Menschen haben.
Der Weg zu diesem Ziel führt über die Umgestaltung des wirtschaftlichen,
politischen und kulturellen Lebens der Gesellschaft und die weitere
Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche. Zu diesem Zweck wirkt sie
auf die Gesellschaft wie in § 3 dargelegt ein.
§ 3 Aufgaben
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) stellt sich folgende Aufgaben:
- innerhalb der Gesellschaft, speziell der Jugend und der Partei BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN für ihre Ziele und Vorstellungen zu wirken und die
politischen Vorstellungen ihrer Mitglieder entsprechend den gültigen
Beschlüssen zu vertreten;
- politische Schulungs-, Bildungs-, und Informationsarbeit durchzuführen und
offene Jugendforen für Politik aufzubauen und zu unterstützen;
- die Arbeit von verschiedenen Jugendverbänden, -gruppen und – initiativen
landesweit und regional zu vernetzen und zu unterstützen. Besonderer
Schwerpunkt soll hierbei auf die Zusammenarbeit mit grünnahen Gruppen
gelegt werde. Insbesondere die Gründung lokaler Gruppen ist zu
unterstützen;
- eine Zusammenarbeit mit außerparteilichen Jugendinitiativen und
Interessensgruppen anzustreben und diese zu unterstützen.
§ 4 Gliederung und Aufbau
- Die Grüne Jugend Rheinland- Pfalz gliedert sich in Kreisverbände, die in
der Regel das Gebiet eines Landkreises, einer Gemeinde oder einer Stadt
umfasst. Diese müssen mindestens aus drei Mitgliedern bestehen.
- Beantragt ein Verband bzw. eine Gruppe die Anerkennung als Kreisverband,
so entscheidet die Landesmitgliederversammlung über deren Anerkennung mit
2/3 Mehrheit. Der die Aufnahme beantragende Verband erklärt mit dem Antrag
zur Aufnahme, die satzungsmäßigen Regeln des Landesverbandes zu
akzeptieren und in der eigenen Struktur entsprechend zu berücksichtigen.
- Kreisverbände können mit einer satzungsändernden Mehrheit ihren Austritt
aus dem Landesverband erklären. Dies ist dem Landesverband mitzuteilen.
Kreisverbände können mit einer 2/3 Mehrheit von der
Landesmitgliederversammlung aus dem Landesverband ausgeschlossen werden.
- Die Mitgliedsverbände und –gruppen genießen volle Autonomie. Organe des
Landesverbandes haben keinerlei inhaltliche oder organisatorische
Weisungsrechte.
§ 5 Mitgliedschaft
- Mitglied der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) kann jede natürliche
Person bis zum 28. Geburtstag sein, die sich zu den Zielen der GRÜNEN
JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) bekennt. Personen, die älter als 28 Jahre
sind und Mitglied in einem Kreisverband sind, der eine höhere Altersgrenze
als 28 Jahre hat, sind Mitglieder des Landesverbandes, aber weder
stimmberechtigt noch wählbar.
- Der Verband ist für alle Menschen offen, eine gleichzeitige Mitgliedschaft
in einer anderen politischen Organisation ist zulässig. Die Mitgliedschaft
in der GRÜNEN JUGEND RheinlandPfalz (GJ RLP) und in einer faschistischen
Organisation schließen einander aus. Eine Mitgliedschaft in
Organisationen, die in Konkurrenz zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen ist
unzulässig.
- Der Beitritt kann auf drei Wegen erfolgen:
- Als Einzelmitglied beim Landesverband;
- Über den Beitritt in einen Kreisverband.
- Über den Bundesverband
Bei Beitritt in einen Kreisverband gelten die jeweiligen satzungsmäßigen Regeln
des Kreisverbandes. Über die Aufnahme entscheidet bei Einzelmitgliedern der
Landesvorstand. Eine Zurückweisung ist der/dem BewerberIn gegenüber schriftlich
zu begründen.
- Die Mitgliedschaft endet
- am 28. Geburtstag, es sei denn die betreffende Person ist Mitglied
in einem Kreisverband, der eine höhere Altersgrenze hat, dann gilt §
4 (1); - durch Tod;
- durch Eintritt in einen anderen Landesverband der GRÜNEN JUGEND
Bundesverband; - durch Austritt
- durch Ausschluss oder
- bei Beendigung der Mitgliedschaft in der Partei BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, sofern sich das Mitglied nicht binnen 8 Wochen nach Hinweis
durch die GRÜNE JUGEND zurückmeldet.
Der Austritt ist gegenüber dem zuständigen Kreisvorstand, dem Landesverband oder
dem Bundesverband schriftlich zu erklären.
- Gegen ein Mitglied, das vorsätzlich gegen die Satzung oder die Grundsätze
der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz verstößt und dem Verband damit schweren
Schaden zufügt, kann jedes Mitglied vor dem Bundesschiedsgericht den
Ausschluss beantragen.
- Mitgliedsbeiträge werden in der Finanzordnung geregelt.
§ 6 Frauen-, Inter-, Trans*-Statut
§ 1 „Quotierung“
(1) Mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder aller gewählten Gremien des
Landesjugendverbandes müssen Frauen-, Inter-, Trans*-Personen sein, dies gilt
auch für deren Stellvertreter*innen. Von der Quotierung darf nur aufgrund eines
Frauen-, Inter-, Trans*-Votums abgesehen werden.
§ 2 „Frauen-, Inter-, Trans-Forum/Votum/Veto“
- Auf Antrag einer stimmberechtigten Frauen-, Inter-, Trans*-Person
beschließen die anwesenden Frauen-, Inter-, Trans*-Personen, ob sie ein
Frauen-, Inter-, Trans*Forum abhalten wollen. Sie beraten dann bis zu
einer Entschlussfassung, maximal aber eine Stunde, in Abwesenheit der
männlichen Mitglieder.
- Auf dem Frauen-, Inter-, Trans*-Forum können die Frauen-, Inter-, Trans*-
Personen ein Frauen-, Inter-, Trans*-Votum beschließen, was nach Ende des
Frauen-, Inter-, Trans*- Forums dem gesamten Kongress mitgeteilt wird.
- Auf Antrag einer stimmberechtigten Frauen-, Inter-, Trans*-Person wird in
der gesamten Landesmitgliederversammlung vor der Gesamtabstimmung zu einem
bestimmten Antrag ein Frauen-, Inter-, Trans*-Votum beschlossen.
- Bei Fragen, die das Selbstbestimmungsrecht berühren oder von denen
Personen betroffen sind, deren Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt
zugewiesenen Geschlecht nicht übereinstimmt, oder von denen Frauen
und/oder Interpersonen und/oder Transpersonen betroffen sind, wird auf
Antrag von 5% der anwesenden stimmberechtigten Frauen-, Inter-, Trans-*
Personen oder, im Falle des Zutreffens des Themas auf lediglich Inter-
oder Trans*-Personen nur Inter- oder Trans*Personen, abgestimmt, ob vor
der Abstimmung eine gesonderte Abstimmung unter den Frauen- und/oder
Inter- und/oder Trans*-Personen stattfinden soll. Sofern die
Abstimmungsergebnisse voneinander abweichen, haben die Frauen-, Inter-,
Trans*-Personen ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung. Die zur
Abstimmung stehenden Fragen werden zur weitergehenden Beratung an die
Basis verwiesen. Dieses Verfahren soll gewährleisten, dass Fragen, die das
Selbstbestimmungsrecht der Frauen-, Inter-, Trans*-Personen berühren,
stärker in die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz hineingetragen werden. Die
Anträge werden auf die nächste LMV verwiesen.
§ 3 „Durchführung von Landesmitgliederversammlungen“
- Die Tagungsleitung muss paritätisch besetzt werden. Die Diskussionsleitung
übernimmt abwechselnd eine Frauen-, Inter-, Trans*-Person bzw. nicht
Frauen-, Inter-, Trans*-Person der Tagungsleitungsmitglieder.
- Die Tagungsleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen,
das das Recht von Frauen-, Inter-, Trans*-Personen auf die Hälfte der
Redezeit gewährleistet, gegebenenfalls auch die Führung getrennter
Redelisten, wobei nach dem letzten Beitrag einer der Listen nur auf Antrag
die Diskussion weitergeführt wird.
§ 4 „Einstellungspraxis“
- Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz fördert auch als Arbeitgeberin die
Gleichstellung. In Bereichen, in denen Frauen-, Inter-, Trans*-Personen
unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation solange
bevorzugt eingestellt, bis die Parität erreicht ist.
- Wird auf einer Qualifikationsebene nur eine Stelle vergeben, so kann diese
von (1) ausgenommen werden.
§ 5 „Menschen mit Kindern“
- Sitzungstermine haben den Lebensrhythmus von Personen, die mit Kindern
zusammenleben, zu berücksichtigen.
- Während Veranstaltungen und Sitzungen wird bei Bedarf von den
Organisator*innen Kinderbetreuung organisiert. Bei großen Veranstaltungen
ist bei Bedarf ein Kinderprogramm zu organisieren.
§ 6 „Allgemeine Haltung der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz“
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz sollte einen großen Teil ihrer Arbeit darauf
verwenden, auf die Gleichberechtigung hinzuarbeiten. Spezielle
Frauenveranstaltungen, Vorträge und Informationen sollten regelmäßig
stattfinden, der Vorstand ist dafür mitverantwortlich.
§ 7 „Definition Frauen-, Inter-, Trans*-Person“
Als Frauen-, Inter-, Trans*-Person gilt jede Person, die nicht cis-männlich ist,
also alle Personen die sich als weiblich identifizieren, Intersexuell sind und
oder sich nicht mit ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht
identifizieren.”
§ 7 Organe des Landesverbandes
Der Landesverband hat folgende Organe:
- Landesmitgliederversammlung (LMV)
- Landesvorstand
- Fachforen
- Bildungsteam
- Prep-Teams
- Social-Media-Team: Der Landesvorstand kann bei Bedarf ein Social-Media-
Team einberufen, welches aus Basis- Mitgliedern besteht. Diese können sich
auf eine Ausschreibung des Landesvorstands bewerben.
§ 8 Landesmitgliederversammlung (LMV)
- Die Landesmitgliederversammlung (LMV) ist das oberste beschlussfassende
Organ der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP). Sie setzt sich aus allen
anwesenden Mitgliedern unter 28 Jahren zusammen. Sie tagt öffentlich.
- Die Landesmitgliederversammlung (LMV) ist beschlussfähig, wenn mindestens
fünf stimmberechtigte Mitglieder des Landesverbandes anwesend sind.
- Die Landesmitgliederversammlung tritt mindestens zweimal jährlich
zusammen. Sie wird vom Landesvorstand mit einer Ladungsfrist von drei
Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung per E-Mail einberufen.
Die Ladungsfrist kann in zu begründenden Dringlichkeitsfällen auf zehn
Tage verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss von der versammelten LMV mit
2/3-Mehrheit genehmigt werden, ansonsten entfällt ihre Beschlussfähigkeit.
20% der Mitglieder oder ein Viertel der anerkannten Kreisverbände können
die Einberufung einer Landesmitgliederversammlung erzwingen. Auf
ausdrücklichen Wunsch des jeweiligen Mitgliedes oder bei unbekannter Mail-
Adresse erfolgt die Einladung zur Landesmitgliederversammlung per Post.
- Die Landesmitgliederversammlung (LMV)
- bestimmt die Grundlinien für die politische und organisatorische Arbeit
des Landesverbandes;
- legt den Haushalt fest;
- beschließt über eingebrachte Anträge;
- erkennt Kreisverbände an;
- wählt und entlastet den Vorstand, sie nimmt seine Berichte entgegen;
- wählt das Bildungsteam
- wählt zwei Kassenprüfer*innen auf ein Jahr, diese dürfen dem
Landesvorstand nicht angehören und haben der Landesmitgliederversammlung
einen Kassenbericht vorzulegen;
- wählt neben dem/der Schatzmeister*in eine*n weitere*n Delegierte*n für den
Bundesfinanzausschuss;
- wählt ggf. weitere Ämter, sowie Delegationen;
- kann Voten vergeben;
- beschließt und ändert die Satzung, die Geschäftsordnung, die Finanzordnung
und ggf. das Frauen-, Inter-, Trans*-Statut.
- Der Ort der Landesmitgliederversammlung liegt in Rheinland-Pfalz.
Mindestens einmal jährlich findet die Landesmitgliederversammlung nicht in
Mainz statt.
- Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die sich die
Landesmitgliederversammlung (LMV) mit absoluter Mehrheit gibt.
§ 9 Landesvorstand
- Der Landesvorstand führt die laufenden Geschäfte des Landesverbandes im
Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung
(LMV). Er vertritt den Landesverband nach außen und zur Partei BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN. Seine organisatorische und politische Arbeitsteilung regelt
der Landesvorstand intern.
- Der Landesvorstand setzt sich aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen,
darunter mindestens eine Frauen-, Inter-, Trans*-Person, einer*m
Schatzmeister*in, einer*m politischen/m Geschäftsführer*in und 4
Beisitzer*innen zusammen. Ein Mitglied des Landesvorstands ist
gleichzeitig Vertretung in den Gremien von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Die Wahl des Landesvorstandes erfolgt entsprechend dem Frauen-, Inter-,
Trans*-Statut. Die Frauen-, Inter-, Trans*-Plätze sind bis zum
letztmöglichen Wahltermin der Amtszeit freizuhalten. Sprecher*innen,
Schatzmeister*in sowie politische Geschäftsführung sind einzeln
zeichnungsberechtigt.
- Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung
(LMV) in geheimer Wahl auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Insgesamt ist
eine Wahl in den Landesvorstand in Folge nur vier Mal möglich. Die
Amtszeit der Vertretung in den Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rheinland-Pfalz ist an die Amtszeit des entsprechenden Gremiums von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gekoppelt.
- Mitglied des Landesvorstandes kann nicht werden, wer im Bundesvorstand der
GRÜNEN JUGEND bzw. der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder im
geschäftsführenden Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-
Pfalz ist.
- Die Mitglieder des Landesvorstandes können von der
Landesmitgliederversammlung (LMV) insgesamt oder einzeln mit absoluter
Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht aufgrund eines
Dringlichkeitsantrages.
- Mitglieder des Landesverbandes, die in einem beruflichen oder finanziellen
Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) stehen,
können kein Vorstandsamt bekleiden.
- Die Sitzungen des Landesvorstandes sind grundsätzlich öffentlich.
Telefonkonferenzen des Landesvorstandes, auf denen Beschlüsse gefasst
werden können, gelten als Sitzung. Beschließt der Landesvorstand nach
seiner Geschäftsordnung die Nichtöffentlichkeit eines
Tagesordnungspunktes, so ist dieser Beschluss im mitgliederöffentlichen
Teil des Protokoll kurz zu begründen.
- Der Landesvorstand soll mindestens drei Sitzungen – Telefonkonferenzen
ausgenommen - jährlich außerhalb von Mainz durchführen. Dabei sind
verschiedene Orte mit aktiven Kreisverbänden unter Einbindung vorhandener
Strukturen zu bevorzugen. Auf jeder LMV ist eine Übersicht der Sitzungen
des Landesvorstand seit der letzten LMV mit Angabe von Datum und
Tagungsort auszulegen und an das Protokoll der LMV anzuhängen.
- Einladungen für die Sitzungen des Landesvorstands müssen über die eine
geeignete Mailingliste an die Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Rheinalnd-Pfalz
versendet und auf der Website des Verbandes angekündigt werden.
- Die Satzung kann von der Landesmitgliederversammlung (LMV) nur mit einer
2/3-Mehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn dies auf
der Tagesordnung der Landesmitgliederversammlung fristgerecht angekündigt
wurde. Satzungsändernde Anträge müssen mindestens zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Satzungsänderungen, die aufgrund eines Beschlusses der aktuellen MV nötig
werden, um eine in sich schlüssige Satzung zu haben, können
selbstverständlich durchgeführt werden.
9.1 Transparenz der Finanzen des Landesvorstands:
Der Landesvorstand hat über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie über das Ver- mögen nach Abrechnung des Geschäftsjahres in seinem Rechenschaftsbericht wahrheits- gemäß und nach bestem Wissen und Gewissen nach den Bestimmungen des Gesetzes öffentlich Rechenschaft zu geben; er wird von der/dem Landesschatzmeister*in unterzeichnet. Der gesamte Landesvorstand ist für die Einhaltung des von der Landesmitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsplans verantwortlich. Der/die Landesschatzmeister*in ist für die ordnungsgemäße Haushaltsführung verantwortlich.
§ 10 Bildungsteam
- Zur Planung der politischen Bildungsarbeit wird ein Bildungsteam gebildet,
dem 2 von der Landesmitgliederversammlung gewählte Mitglieder angehören
sowie 2 Mitglieder, die der Landesvorstand aus seinen Reihen ernennt.
- Das Bildungsteam ist entsprechend § 6 (Frauen-, Inter-, Trans*-Statut) zu
besetzen. Außerdem soll auf eine vielfältige Zusammensetzung geachtet
werden.
- Das Bildungsteam ist gemeinsam mit dem Landesvorstand für die Planung,
Evaluierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND
Rheinland-Pfalz zuständig und wird durch projektbezogene Prep-Teams bei
der Umsetzung von Veranstaltungen unterstützt.
§ 11 Social-Media-Team
- Zur Unterstützung des Landesvorstands in der Öffentlichkeitsarbeit kann
nach Bedarf ein Social-Media-Team mit bis zu 4 Mitgliedern einberufen
werden.
- Das Social-Media-Team ist entsprechend § 6 (Frauen-, Inter-, Trans*-
Statut) zu besetzen. Außerdem soll auf eine vielfältige Zusammensetzung
geachtet werden.
- Dabei ist ein transparenter und für alle zugänglicher
Ausschreibungsprozess zu gewährleisten, der mindestens einmal im Jahr
stattfinden muss. Die Kriterien der Ausschreibung werden vom
Landesvorstand klar benannt und allen Mitgliedern zugängig.
§ 12 Prep-Teams
- Der Landesvorstand kann darüber hinaus für die Vorbereitung einer
Veranstaltung für organisatorische Aufgaben, die nicht den Kern der Arbeit
des Landesvorstands betreffen, ein Prep-Team berufen. Die vorzeitige
Beendigung eines Einsatzes in einem Prep-Team ist durch den Landesvorstand
oder die Mitgliederversammlung möglich.
- Dabei ist ein transparenter und für alle zugänglicher
Ausschreibungsprozess zu gewährleisten. Die Kriterien werden vom
Landesvorstand klar benannt. Insbesondere ist dies der Fall, wenn die
Aufgaben eine Dauer von mindestens 8 Wochen umfassen. Die Personen werden
bei der Arbeit im Prep-Team eng vom Landesvorstand begleitet. Für die
Umsetzung dieser Aufgaben bleibt allein der Landesvorstand
rechenschaftspflichtig.
- Prep-Teams sind in sich nach den Bestimmungen von § 6 (Frauen-, Inter-,
Trans*-Statut) quotiert zu besetzen, wenn sie aus mehr als einer Person
bestehen. Außerdem soll auf eine vielfältige Zusammensetzung geachtet
werden.
§ 13 Delegierte für den Bundesfinanzausschuss und sonstige
Delegationen
- Delegierte für den Bundesfinanzausschuss und sonstige Delegationen werden
entsprechend § 8 (3) durch die Landesmitgliederversammlung auf ein Jahr
gewählt.
- Wenn die entsprechenden Delegierten (bzw. Ersatzdelegierten) einen
Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so werden für die jeweilige
Sitzung zusätzliche Ersatzdelegierte gewählt. Dies geschieht, wenn
möglich, durch die LMV, ansonsten führt der Landesvorstand die Delegation
durch. Dies soll nach §6, §1 (1) („Quotierung“) geschehen.
§ 14 Landesgeschäftsstelle
- Die Landesmitgliederversammlung entscheidet über Einrichtung und Ort einer
Landesgeschäftsstelle. Fällt sie diese Entscheidung nicht, so entscheidet
hierüber der Landesvorstand. Der Landesvorstand bestimmt über die
Einstellung von Mitarbeiter*innen in der Landesgeschäftsstelle.
- Die/Der Landesgeschäftsführer*in ist dem Vorstand gegenüber für die Arbeit
der Geschäftsstelle verantwortlich.
- Die/Der Landesgeschäftsführer*n nimmt an den Vorstandssitzungen mit
Rederecht teil.
- Die Landesgeschäftsstelle unterstützt den Vorstand in seiner Arbeit.
- Rahmenbedingungen und Arbeit der Geschäftsstelle sind Bestandteil des
Rechenschaftsberichtes des Vorstandes.
§ 15 Fach-Foren
Der Landesvorstand und die Landesmitgliederversammlung (LMV) richten richtet
thematische Fachforen auf Wunsch der Mitglieder ein.
§ 16 Allgemeine Bestimmungen
- Abstimmungen sind offen, auf Antrag von einem anwesenden Mitglied unter 28
Jahren wird eine Abstimmung geheim durchgeführt. Wahlen werden
grundsätzlich geheim durchgeführt. Die Tagungsleitung wird in offener
Abstimmung mit einfacher Mehrheit gewählt.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Alle Sitzungen des Landesverbandes sind öffentlich.
§ 17 Auflösung
- Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine eigens dafür
einberufene Landesmitgliederversammlung (LMV) mit ¾-Mehrheit beschlossen
werden.
- Das Restvermögen fällt dann, sofern die Landesmitgliederkonferenz nichts
anderes beschließt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz zu unter der
Auflage, das Geld für jugendpolitische Maßnahmen zu verwenden.
§ 18 Schlussbestimmung
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung durch die
Landesmitgliederversammlung (LMV) am 13.11.1994 in Kraft.
Unterstützer*innen
- Feddy Ben Mustapha (LV Grüne Jugend Rheinland-Pfalz)
Zustimmung
Zustimmung:
- Joachim Janas
Nach Zeile 268 einfügen:
9.1 Transparenz der Finanzen des Landesvorstands:
Der Landesvorstand hat über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie über das Ver- mögen nach Abrechnung des Geschäftsjahres in seinem Rechenschaftsbericht wahrheits- gemäß und nach bestem Wissen und Gewissen nach den Bestimmungen des Gesetzes öffentlich Rechenschaft zu geben; er wird von der/dem Landesschatzmeister*in unterzeichnet. Der gesamte Landesvorstand ist für die Einhaltung des von der Landesmitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsplans verantwortlich. Der/die Landesschatzmeister*in ist für die ordnungsgemäße Haushaltsführung verantwortlich.
Beschlossen auf der Landesdelegiertenversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom
13.11.1994. Letzte Änderung auf der 75 Landesmitgliederversammlung vom
26.10.2024 in Mainz.
§ 1 Name und Sitz
- Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP).
- Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) ist die selbstständige
politische Jugendorganisation der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-
Pfalz. Die GRÜNE JUGENDRheinland- Pfalz ist politisch und organisatorisch
selbstständig von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, arbeitet jedoch mit der Partei
konstruktiv in Partnerschaft zusammen. Sie versteht sich als der
Jugendverband der GRÜNEN.
- Der Sitz der Organisation ist Mainz.
§ 2 Ziele
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) strebt eine Gesellschaft an, die ihre
Entwicklung am ökologischen Gleichgewicht, sowie an den individuellen und
sozialen Bedürfnissen der Menschen orientiert. Daher wendet sie sich gegen die
Missachtung der Menschenrechte, Rassismus jeglicher Art, Armut und Ausbeutung,
weiteren Demokratieabbau, die fortschreitende Umweltzerstörung und die
Militarisierung unserer Gesellschaft.
Das Ziel der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) ist die Überwindung jener
Gesellschaftsverhältnisse, in denen Privilegien von kleinen Teilen der
Bevölkerung Vorrang vor den ökologischen und sozialen Bedürfnissen und den
Freiheitsbedürfnissen der Menschen haben.
Der Weg zu diesem Ziel führt über die Umgestaltung des wirtschaftlichen,
politischen und kulturellen Lebens der Gesellschaft und die weitere
Demokratisierung aller gesellschaftlichen Bereiche. Zu diesem Zweck wirkt sie
auf die Gesellschaft wie in § 3 dargelegt ein.
§ 3 Aufgaben
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) stellt sich folgende Aufgaben:
- innerhalb der Gesellschaft, speziell der Jugend und der Partei BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN für ihre Ziele und Vorstellungen zu wirken und die
politischen Vorstellungen ihrer Mitglieder entsprechend den gültigen
Beschlüssen zu vertreten;
- politische Schulungs-, Bildungs-, und Informationsarbeit durchzuführen und
offene Jugendforen für Politik aufzubauen und zu unterstützen;
- die Arbeit von verschiedenen Jugendverbänden, -gruppen und – initiativen
landesweit und regional zu vernetzen und zu unterstützen. Besonderer
Schwerpunkt soll hierbei auf die Zusammenarbeit mit grünnahen Gruppen
gelegt werde. Insbesondere die Gründung lokaler Gruppen ist zu
unterstützen;
- eine Zusammenarbeit mit außerparteilichen Jugendinitiativen und
Interessensgruppen anzustreben und diese zu unterstützen.
§ 4 Gliederung und Aufbau
- Die Grüne Jugend Rheinland- Pfalz gliedert sich in Kreisverbände, die in
der Regel das Gebiet eines Landkreises, einer Gemeinde oder einer Stadt
umfasst. Diese müssen mindestens aus drei Mitgliedern bestehen.
- Beantragt ein Verband bzw. eine Gruppe die Anerkennung als Kreisverband,
so entscheidet die Landesmitgliederversammlung über deren Anerkennung mit
2/3 Mehrheit. Der die Aufnahme beantragende Verband erklärt mit dem Antrag
zur Aufnahme, die satzungsmäßigen Regeln des Landesverbandes zu
akzeptieren und in der eigenen Struktur entsprechend zu berücksichtigen.
- Kreisverbände können mit einer satzungsändernden Mehrheit ihren Austritt
aus dem Landesverband erklären. Dies ist dem Landesverband mitzuteilen.
Kreisverbände können mit einer 2/3 Mehrheit von der
Landesmitgliederversammlung aus dem Landesverband ausgeschlossen werden.
- Die Mitgliedsverbände und –gruppen genießen volle Autonomie. Organe des
Landesverbandes haben keinerlei inhaltliche oder organisatorische
Weisungsrechte.
§ 5 Mitgliedschaft
- Mitglied der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) kann jede natürliche
Person bis zum 28. Geburtstag sein, die sich zu den Zielen der GRÜNEN
JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) bekennt. Personen, die älter als 28 Jahre
sind und Mitglied in einem Kreisverband sind, der eine höhere Altersgrenze
als 28 Jahre hat, sind Mitglieder des Landesverbandes, aber weder
stimmberechtigt noch wählbar.
- Der Verband ist für alle Menschen offen, eine gleichzeitige Mitgliedschaft
in einer anderen politischen Organisation ist zulässig. Die Mitgliedschaft
in der GRÜNEN JUGEND RheinlandPfalz (GJ RLP) und in einer faschistischen
Organisation schließen einander aus. Eine Mitgliedschaft in
Organisationen, die in Konkurrenz zu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen ist
unzulässig.
- Der Beitritt kann auf drei Wegen erfolgen:
- Als Einzelmitglied beim Landesverband;
- Über den Beitritt in einen Kreisverband.
- Über den Bundesverband
Bei Beitritt in einen Kreisverband gelten die jeweiligen satzungsmäßigen Regeln
des Kreisverbandes. Über die Aufnahme entscheidet bei Einzelmitgliedern der
Landesvorstand. Eine Zurückweisung ist der/dem BewerberIn gegenüber schriftlich
zu begründen.
- Die Mitgliedschaft endet
- am 28. Geburtstag, es sei denn die betreffende Person ist Mitglied
in einem Kreisverband, der eine höhere Altersgrenze hat, dann gilt §
4 (1); - durch Tod;
- durch Eintritt in einen anderen Landesverband der GRÜNEN JUGEND
Bundesverband; - durch Austritt
- durch Ausschluss oder
- bei Beendigung der Mitgliedschaft in der Partei BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, sofern sich das Mitglied nicht binnen 8 Wochen nach Hinweis
durch die GRÜNE JUGEND zurückmeldet.
- am 28. Geburtstag, es sei denn die betreffende Person ist Mitglied
Der Austritt ist gegenüber dem zuständigen Kreisvorstand, dem Landesverband oder
dem Bundesverband schriftlich zu erklären.
- Gegen ein Mitglied, das vorsätzlich gegen die Satzung oder die Grundsätze
der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz verstößt und dem Verband damit schweren
Schaden zufügt, kann jedes Mitglied vor dem Bundesschiedsgericht den
Ausschluss beantragen.
- Mitgliedsbeiträge werden in der Finanzordnung geregelt.
§ 6 Frauen-, Inter-, Trans*-Statut
§ 1 „Quotierung“
(1) Mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder aller gewählten Gremien des
Landesjugendverbandes müssen Frauen-, Inter-, Trans*-Personen sein, dies gilt
auch für deren Stellvertreter*innen. Von der Quotierung darf nur aufgrund eines
Frauen-, Inter-, Trans*-Votums abgesehen werden.
§ 2 „Frauen-, Inter-, Trans-Forum/Votum/Veto“
- Auf Antrag einer stimmberechtigten Frauen-, Inter-, Trans*-Person
beschließen die anwesenden Frauen-, Inter-, Trans*-Personen, ob sie ein
Frauen-, Inter-, Trans*Forum abhalten wollen. Sie beraten dann bis zu
einer Entschlussfassung, maximal aber eine Stunde, in Abwesenheit der
männlichen Mitglieder.
- Auf dem Frauen-, Inter-, Trans*-Forum können die Frauen-, Inter-, Trans*-
Personen ein Frauen-, Inter-, Trans*-Votum beschließen, was nach Ende des
Frauen-, Inter-, Trans*- Forums dem gesamten Kongress mitgeteilt wird.
- Auf Antrag einer stimmberechtigten Frauen-, Inter-, Trans*-Person wird in
der gesamten Landesmitgliederversammlung vor der Gesamtabstimmung zu einem
bestimmten Antrag ein Frauen-, Inter-, Trans*-Votum beschlossen.
- Bei Fragen, die das Selbstbestimmungsrecht berühren oder von denen
Personen betroffen sind, deren Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt
zugewiesenen Geschlecht nicht übereinstimmt, oder von denen Frauen
und/oder Interpersonen und/oder Transpersonen betroffen sind, wird auf
Antrag von 5% der anwesenden stimmberechtigten Frauen-, Inter-, Trans-*
Personen oder, im Falle des Zutreffens des Themas auf lediglich Inter-
oder Trans*-Personen nur Inter- oder Trans*Personen, abgestimmt, ob vor
der Abstimmung eine gesonderte Abstimmung unter den Frauen- und/oder
Inter- und/oder Trans*-Personen stattfinden soll. Sofern die
Abstimmungsergebnisse voneinander abweichen, haben die Frauen-, Inter-,
Trans*-Personen ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung. Die zur
Abstimmung stehenden Fragen werden zur weitergehenden Beratung an die
Basis verwiesen. Dieses Verfahren soll gewährleisten, dass Fragen, die das
Selbstbestimmungsrecht der Frauen-, Inter-, Trans*-Personen berühren,
stärker in die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz hineingetragen werden. Die
Anträge werden auf die nächste LMV verwiesen.
§ 3 „Durchführung von Landesmitgliederversammlungen“
- Die Tagungsleitung muss paritätisch besetzt werden. Die Diskussionsleitung
übernimmt abwechselnd eine Frauen-, Inter-, Trans*-Person bzw. nicht
Frauen-, Inter-, Trans*-Person der Tagungsleitungsmitglieder.
- Die Tagungsleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen,
das das Recht von Frauen-, Inter-, Trans*-Personen auf die Hälfte der
Redezeit gewährleistet, gegebenenfalls auch die Führung getrennter
Redelisten, wobei nach dem letzten Beitrag einer der Listen nur auf Antrag
die Diskussion weitergeführt wird.
§ 4 „Einstellungspraxis“
- Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz fördert auch als Arbeitgeberin die
Gleichstellung. In Bereichen, in denen Frauen-, Inter-, Trans*-Personen
unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation solange
bevorzugt eingestellt, bis die Parität erreicht ist.
- Wird auf einer Qualifikationsebene nur eine Stelle vergeben, so kann diese
von (1) ausgenommen werden.
§ 5 „Menschen mit Kindern“
- Sitzungstermine haben den Lebensrhythmus von Personen, die mit Kindern
zusammenleben, zu berücksichtigen.
- Während Veranstaltungen und Sitzungen wird bei Bedarf von den
Organisator*innen Kinderbetreuung organisiert. Bei großen Veranstaltungen
ist bei Bedarf ein Kinderprogramm zu organisieren.
§ 6 „Allgemeine Haltung der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz“
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz sollte einen großen Teil ihrer Arbeit darauf
verwenden, auf die Gleichberechtigung hinzuarbeiten. Spezielle
Frauenveranstaltungen, Vorträge und Informationen sollten regelmäßig
stattfinden, der Vorstand ist dafür mitverantwortlich.
§ 7 „Definition Frauen-, Inter-, Trans*-Person“
Als Frauen-, Inter-, Trans*-Person gilt jede Person, die nicht cis-männlich ist,
also alle Personen die sich als weiblich identifizieren, Intersexuell sind und
oder sich nicht mit ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht
identifizieren.”
§ 7 Organe des Landesverbandes
Der Landesverband hat folgende Organe:
- Landesmitgliederversammlung (LMV)
- Landesvorstand
- Fachforen
- Bildungsteam
- Prep-Teams
- Social-Media-Team: Der Landesvorstand kann bei Bedarf ein Social-Media-
Team einberufen, welches aus Basis- Mitgliedern besteht. Diese können sich
auf eine Ausschreibung des Landesvorstands bewerben.
§ 8 Landesmitgliederversammlung (LMV)
- Die Landesmitgliederversammlung (LMV) ist das oberste beschlussfassende
Organ der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP). Sie setzt sich aus allen
anwesenden Mitgliedern unter 28 Jahren zusammen. Sie tagt öffentlich.
- Die Landesmitgliederversammlung (LMV) ist beschlussfähig, wenn mindestens
fünf stimmberechtigte Mitglieder des Landesverbandes anwesend sind.
- Die Landesmitgliederversammlung tritt mindestens zweimal jährlich
zusammen. Sie wird vom Landesvorstand mit einer Ladungsfrist von drei
Wochen unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung per E-Mail einberufen.
Die Ladungsfrist kann in zu begründenden Dringlichkeitsfällen auf zehn
Tage verkürzt werden. Die Dringlichkeit muss von der versammelten LMV mit
2/3-Mehrheit genehmigt werden, ansonsten entfällt ihre Beschlussfähigkeit.
20% der Mitglieder oder ein Viertel der anerkannten Kreisverbände können
die Einberufung einer Landesmitgliederversammlung erzwingen. Auf
ausdrücklichen Wunsch des jeweiligen Mitgliedes oder bei unbekannter Mail-
Adresse erfolgt die Einladung zur Landesmitgliederversammlung per Post.
- Die Landesmitgliederversammlung (LMV)
- bestimmt die Grundlinien für die politische und organisatorische Arbeit
des Landesverbandes;
- legt den Haushalt fest;
- beschließt über eingebrachte Anträge;
- erkennt Kreisverbände an;
- wählt und entlastet den Vorstand, sie nimmt seine Berichte entgegen;
- wählt das Bildungsteam
- wählt zwei Kassenprüfer*innen auf ein Jahr, diese dürfen dem
Landesvorstand nicht angehören und haben der Landesmitgliederversammlung
einen Kassenbericht vorzulegen;
- wählt neben dem/der Schatzmeister*in eine*n weitere*n Delegierte*n für den
Bundesfinanzausschuss;
- wählt ggf. weitere Ämter, sowie Delegationen;
- kann Voten vergeben;
- beschließt und ändert die Satzung, die Geschäftsordnung, die Finanzordnung
und ggf. das Frauen-, Inter-, Trans*-Statut.
- Der Ort der Landesmitgliederversammlung liegt in Rheinland-Pfalz.
Mindestens einmal jährlich findet die Landesmitgliederversammlung nicht in
Mainz statt.
- Näheres regelt eine Geschäftsordnung, die sich die
Landesmitgliederversammlung (LMV) mit absoluter Mehrheit gibt.
§ 9 Landesvorstand
- Der Landesvorstand führt die laufenden Geschäfte des Landesverbandes im
Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung
(LMV). Er vertritt den Landesverband nach außen und zur Partei BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN. Seine organisatorische und politische Arbeitsteilung regelt
der Landesvorstand intern.
- Der Landesvorstand setzt sich aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen,
darunter mindestens eine Frauen-, Inter-, Trans*-Person, einer*m
Schatzmeister*in, einer*m politischen/m Geschäftsführer*in und 4
Beisitzer*innen zusammen. Ein Mitglied des Landesvorstands ist
gleichzeitig Vertretung in den Gremien von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Die Wahl des Landesvorstandes erfolgt entsprechend dem Frauen-, Inter-,
Trans*-Statut. Die Frauen-, Inter-, Trans*-Plätze sind bis zum
letztmöglichen Wahltermin der Amtszeit freizuhalten. Sprecher*innen,
Schatzmeister*in sowie politische Geschäftsführung sind einzeln
zeichnungsberechtigt.
- Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung
(LMV) in geheimer Wahl auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Insgesamt ist
eine Wahl in den Landesvorstand in Folge nur vier Mal möglich. Die
Amtszeit der Vertretung in den Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rheinland-Pfalz ist an die Amtszeit des entsprechenden Gremiums von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gekoppelt.
- Mitglied des Landesvorstandes kann nicht werden, wer im Bundesvorstand der
GRÜNEN JUGEND bzw. der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder im
geschäftsführenden Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-
Pfalz ist.
- Die Mitglieder des Landesvorstandes können von der
Landesmitgliederversammlung (LMV) insgesamt oder einzeln mit absoluter
Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht aufgrund eines
Dringlichkeitsantrages.
- Mitglieder des Landesverbandes, die in einem beruflichen oder finanziellen
Abhängigkeitsverhältnis zur GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz (GJ RLP) stehen,
können kein Vorstandsamt bekleiden.
- Die Sitzungen des Landesvorstandes sind grundsätzlich öffentlich.
Telefonkonferenzen des Landesvorstandes, auf denen Beschlüsse gefasst
werden können, gelten als Sitzung. Beschließt der Landesvorstand nach
seiner Geschäftsordnung die Nichtöffentlichkeit eines
Tagesordnungspunktes, so ist dieser Beschluss im mitgliederöffentlichen
Teil des Protokoll kurz zu begründen.
- Der Landesvorstand soll mindestens drei Sitzungen – Telefonkonferenzen
ausgenommen - jährlich außerhalb von Mainz durchführen. Dabei sind
verschiedene Orte mit aktiven Kreisverbänden unter Einbindung vorhandener
Strukturen zu bevorzugen. Auf jeder LMV ist eine Übersicht der Sitzungen
des Landesvorstand seit der letzten LMV mit Angabe von Datum und
Tagungsort auszulegen und an das Protokoll der LMV anzuhängen.
- Einladungen für die Sitzungen des Landesvorstands müssen über die eine
geeignete Mailingliste an die Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Rheinalnd-Pfalz
versendet und auf der Website des Verbandes angekündigt werden.
- Die Satzung kann von der Landesmitgliederversammlung (LMV) nur mit einer
2/3-Mehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben werden, wenn dies auf
der Tagesordnung der Landesmitgliederversammlung fristgerecht angekündigt
wurde. Satzungsändernde Anträge müssen mindestens zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Satzungsänderungen, die aufgrund eines Beschlusses der aktuellen MV nötig
werden, um eine in sich schlüssige Satzung zu haben, können
selbstverständlich durchgeführt werden.
9.1 Transparenz der Finanzen des Landesvorstands:
Der Landesvorstand hat über die Herkunft und Verwendung der Mittel sowie über das Ver- mögen nach Abrechnung des Geschäftsjahres in seinem Rechenschaftsbericht wahrheits- gemäß und nach bestem Wissen und Gewissen nach den Bestimmungen des Gesetzes öffentlich Rechenschaft zu geben; er wird von der/dem Landesschatzmeister*in unterzeichnet. Der gesamte Landesvorstand ist für die Einhaltung des von der Landesmitgliederversammlung beschlossenen Haushaltsplans verantwortlich. Der/die Landesschatzmeister*in ist für die ordnungsgemäße Haushaltsführung verantwortlich.
§ 10 Bildungsteam
- Zur Planung der politischen Bildungsarbeit wird ein Bildungsteam gebildet,
dem 2 von der Landesmitgliederversammlung gewählte Mitglieder angehören
sowie 2 Mitglieder, die der Landesvorstand aus seinen Reihen ernennt.
- Das Bildungsteam ist entsprechend § 6 (Frauen-, Inter-, Trans*-Statut) zu
besetzen. Außerdem soll auf eine vielfältige Zusammensetzung geachtet
werden.
- Das Bildungsteam ist gemeinsam mit dem Landesvorstand für die Planung,
Evaluierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit der GRÜNEN JUGEND
Rheinland-Pfalz zuständig und wird durch projektbezogene Prep-Teams bei
der Umsetzung von Veranstaltungen unterstützt.
§ 11 Social-Media-Team
- Zur Unterstützung des Landesvorstands in der Öffentlichkeitsarbeit kann
nach Bedarf ein Social-Media-Team mit bis zu 4 Mitgliedern einberufen
werden.
- Das Social-Media-Team ist entsprechend § 6 (Frauen-, Inter-, Trans*-
Statut) zu besetzen. Außerdem soll auf eine vielfältige Zusammensetzung
geachtet werden.
- Dabei ist ein transparenter und für alle zugänglicher
Ausschreibungsprozess zu gewährleisten, der mindestens einmal im Jahr
stattfinden muss. Die Kriterien der Ausschreibung werden vom
Landesvorstand klar benannt und allen Mitgliedern zugängig.
§ 12 Prep-Teams
- Der Landesvorstand kann darüber hinaus für die Vorbereitung einer
Veranstaltung für organisatorische Aufgaben, die nicht den Kern der Arbeit
des Landesvorstands betreffen, ein Prep-Team berufen. Die vorzeitige
Beendigung eines Einsatzes in einem Prep-Team ist durch den Landesvorstand
oder die Mitgliederversammlung möglich.
- Dabei ist ein transparenter und für alle zugänglicher
Ausschreibungsprozess zu gewährleisten. Die Kriterien werden vom
Landesvorstand klar benannt. Insbesondere ist dies der Fall, wenn die
Aufgaben eine Dauer von mindestens 8 Wochen umfassen. Die Personen werden
bei der Arbeit im Prep-Team eng vom Landesvorstand begleitet. Für die
Umsetzung dieser Aufgaben bleibt allein der Landesvorstand
rechenschaftspflichtig.
- Prep-Teams sind in sich nach den Bestimmungen von § 6 (Frauen-, Inter-,
Trans*-Statut) quotiert zu besetzen, wenn sie aus mehr als einer Person
bestehen. Außerdem soll auf eine vielfältige Zusammensetzung geachtet
werden.
§ 13 Delegierte für den Bundesfinanzausschuss und sonstige
Delegationen
- Delegierte für den Bundesfinanzausschuss und sonstige Delegationen werden
entsprechend § 8 (3) durch die Landesmitgliederversammlung auf ein Jahr
gewählt.
- Wenn die entsprechenden Delegierten (bzw. Ersatzdelegierten) einen
Sitzungstermin nicht wahrnehmen können, so werden für die jeweilige
Sitzung zusätzliche Ersatzdelegierte gewählt. Dies geschieht, wenn
möglich, durch die LMV, ansonsten führt der Landesvorstand die Delegation
durch. Dies soll nach §6, §1 (1) („Quotierung“) geschehen.
§ 14 Landesgeschäftsstelle
- Die Landesmitgliederversammlung entscheidet über Einrichtung und Ort einer
Landesgeschäftsstelle. Fällt sie diese Entscheidung nicht, so entscheidet
hierüber der Landesvorstand. Der Landesvorstand bestimmt über die
Einstellung von Mitarbeiter*innen in der Landesgeschäftsstelle.
- Die/Der Landesgeschäftsführer*in ist dem Vorstand gegenüber für die Arbeit
der Geschäftsstelle verantwortlich.
- Die/Der Landesgeschäftsführer*n nimmt an den Vorstandssitzungen mit
Rederecht teil.
- Die Landesgeschäftsstelle unterstützt den Vorstand in seiner Arbeit.
- Rahmenbedingungen und Arbeit der Geschäftsstelle sind Bestandteil des
Rechenschaftsberichtes des Vorstandes.
§ 15 Fach-Foren
Der Landesvorstand und die Landesmitgliederversammlung (LMV) richten richtet
thematische Fachforen auf Wunsch der Mitglieder ein.
§ 16 Allgemeine Bestimmungen
- Abstimmungen sind offen, auf Antrag von einem anwesenden Mitglied unter 28
Jahren wird eine Abstimmung geheim durchgeführt. Wahlen werden
grundsätzlich geheim durchgeführt. Die Tagungsleitung wird in offener
Abstimmung mit einfacher Mehrheit gewählt.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Alle Sitzungen des Landesverbandes sind öffentlich.
§ 17 Auflösung
- Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine eigens dafür
einberufene Landesmitgliederversammlung (LMV) mit ¾-Mehrheit beschlossen
werden.
- Das Restvermögen fällt dann, sofern die Landesmitgliederkonferenz nichts
anderes beschließt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz zu unter der
Auflage, das Geld für jugendpolitische Maßnahmen zu verwenden.
§ 18 Schlussbestimmung
Diese Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung durch die
Landesmitgliederversammlung (LMV) am 13.11.1994 in Kraft.
Unterstützer*innen
- Feddy Ben Mustapha (LV Grüne Jugend Rheinland-Pfalz)
Zustimmung
- Joachim Janas
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