Damit wir Streitigkeiten besser klären und die Votenvergabe durch den Landesverband auch wirklich kontrollieren können, wollen wir ein Landesschiedsgericht einführen. So können wir als Verband selbst über wichtige Fragen entscheiden – zum Beispiel bei Unklarheiten in der Satzung oder bei Konflikten rund um Voten –, ohne auf das Bundesschiedsgericht angewiesen zu sein.
Gerade weil solche Themen für uns im Landesverband oft eine große Rolle spielen, beim Bund aber vielleicht nicht ganz oben auf der Liste stehen, ist es sinnvoll, hier eigene Strukturen zu schaffen. Außerdem könnten wir mit einem eigenen Schiedsgericht deutlich flexibler reagieren – zum Beispiel mit einstweiligen Anordnungen, was das Bundesschiedsgericht aktuell nicht leisten kann.
§ 2 Abs. 3 Satz 2 der Bundesschiedsordnung folgend ist es Landesverbänden erlaubt, ein eigenes Schiedsgericht einzurichten.
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