Im Sinne der Grundsätze von präzisen und eindeutigen Satzungen, die auch möglichst kurz und nicht doppelt sowie in einzelbenennung ausarten soll, schlage ich nur zwei sätze vor. Dazu die Ausführung / textliche Festsetzung zur Interpretation: Die Kreis- und Ortsverbände, der Landesvorstand, das Bildungsteam, Arbeitsgemeinschaften und alle weiteren Gliederungen der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz sind nicht berechtigt, eigenständig Voten für kandidierende Personen zur Aufstellung der Wahllisten für die Landtagswahl Rheinland-Pfalz, die Bundestagswahl oder die Wahl des Europäischen Parlaments zu vergeben. Dieses Privileg bleibt der Landesmitgliederversammlung als oberstes Gremium der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz vorbehalten. Sie dürfen jedoch der Landesmitgliederversammlung ausschließlich eigene Mitglieder der jeweiligen Gliederung als KandidatInnen vorschlagen, die dann einer Bestätigung benötigt. Kreis- und Ortsverbände der Grünen Jugend Rheinland-Pfalz können Voten für kandidierende Personen des jeweiligen Kreis- oder Ortsverbandes der Grünen Jugend Rheinland-Pfalz für eine Direkt- oder Listenwahl auf selbiger kommunaler Ebene zu Ortsgemeinde- Stadtrats-, Kreistags-, Ortsvorsteher:innen, Bürgermeister:innenwahlen vergeben.
Basiert auf dem Änderungsantrag: | S11 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz |
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Antragsteller*in: | Joachim Janas (KV Mainz-Bingen) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 02.04.2025, 09:49 |
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