| Veranstaltung: | 78. Landesmitgliederversammlung (Sonder-LMV) |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 22.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 01.11.2025, 11:22 |
A1: Einführung eines Regionalbeirats und Regionalversammlungen
Antragstext
Der Regionalbeirat setzt sich aus jeweils zwei Mitgliedern der vier Regionen
(Norden, Westen, Pfalz, Rheinhessen), die einmal jährlich auf
Regionalversammlungen gewählt werden, sowie dem Landesvorstand zusammen. Dabei
gibt es pro Region einen offenen und einen quotierten Platz. Der Landesvorstand
ist für die Einladung und Durchführung der Regionalversammlungen verantwortlich.
Die Einladungsfrist beträgt 2 Wochen. Der Regionalbeirat ist ein eigenständiges
Gremium. Die Regionalvertreter*innen koordinieren die Kreisverbände in ihren
Regionen und fungieren sowohl als Berichterstatter*innen an den Landesvorstand
als auch als gesetzte Interessenvertretung ihrer Regionen auf der Landesebene.
Der Regionalbeirat tagt mindestens sechs Mal im Jahr, möglichst in jeder der
vier Regionen einmal; sollte dies nicht möglich sein, so zumindest nur in der
Hälfte der Fälle in Mainz. Dies gilt auch als erfüllt, wenn Sitzungen
telefonisch oder digital durchgeführt werden. Der Regionalbeirat ist nach der
Landesmitgliederversammlung das zweithöchste beschlussfassende Gremium. Die
Hälfte der Regionalbeiratsmitglieder, die keine Landesvorstandsmitglieder sind,
können die Einberufung einer Regionalbeiratssitzung erzwingen. Der
Regionalbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Alle Mitglieder sowie alle
satzungsmäßigen Organe der GJ RLP sind auf den Regionalbeiratssitzungen
grundsätzlich rede- und antragsberechtigt. Der Landesvorstand ist an die
Beschlüsse des Regionalbeirates gebunden. Die nicht im Landesvorstand
vertretenen Regionalbeiratsmitglieder kontrollieren den Landesvorstand und
können dessen Beschlüsse aufheben. Der Regionalbeirat kann mit 2/3-Mehrheit eine
außerordentliche LMV einberufen.
Begründung
Alle Regionen sollten auskömmlich auf der Landesebene der GRÜNEN JUGEND Rheinland-Pfalz vertreten sein. Durch die Einführung der Regionalvertreter*innen wird allen Regionen Teilhabe garantiert, der Landesvorstand wird entlastet und ein Kontrollgremium für die Arbeit des Landesvorstands (wieder-)eingeführt. Die Koordination von Aktionen vor Ort durch gezielte Ansprechpersonen wird leichter. Die Regionalvertreter*innen verschaffen ihren Regionen Gehör, auch wenn diese gerade im Landesvorstand unterrepräsentiert sind. Mitglieder, die zu keinem Kreisverband gehören, können sich auf der Ebene der Regionalversammlungen einbringen und trotzdem aktiv werden. Die Einführung des Regionalbeirats stellt eine Zwischenebene zwischen Landesvorstand und Kreisverband her. Außerdem trägt der Regionalbeirat dazu bei, Menschen langfristig an den Verband zu binden und für weitere Ämter auszubilden.

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