| Veranstaltung: | 79. Landesmitgliederversammlung |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Anträge |
| Antragsteller*in: | Moritz Weigslberger (KV Landau) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 07.04.2026, 16:28 |
A2: Der Schlachthofprozess - von Tierschutzskandal bis zu demokratiegefärdender Klassenjustiz
Antragstext
Forderung:
Aktivisti haben zum ersten Mal Videomaterial, wie Schweine per CO2 betäubt
werden, veröffentlicht. Nun wird mit einer Einschüchterungsklage versucht, das
Videomaterial wieder aus dem Verkehr zu ziehen und Aktivisti nachhaltig
abzuschrecken. Die entscheidende Verhandlung ebendieses Schlachthofprozesses
findet am 28. April vor dem Oberlandesgericht Oldenburg statt.
Die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz steht an der Seite der Aktivisti und fordert
Konsequenzen aus der Veröffentlichung:
- Die CO2-Betäubung soll perspektivisch verboten werden.
- Bis dahin soll sich die geplante Videoüberwachung auf Schlachthöfen
explizit
auch auf Gasschächte erstrecken und die Aufnahmen öffentlich zugänglich
machen.
- Auf Bundes- und Landesebene sollen unabhängige Tierschutzbeauftragte
eingerichtet werden, um Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
vollumfänglich nachgehen zu können. Auf Bundesebene muss die
Parteiunabhängigkeit wiederhergestellt werden, im Land Rheinland-Pfalz
soll von der neuen Landesregierung ein*e Tierschutzbeauftragte*r als
sinnvolle Ergänzung zum Landestierschutzgesetz eingeführt werden.
Die GJ RLP solidarisiert sich öffentlich mit den Aktivisti und ruft zur
Teilnahme an der Demonstration in Oldenburg am 28. April auf.
Hintergrund:
Die CO2-Betäubung betrifft rund 80% der in Deutschland geschlachteten Schweine -
allein 2023 waren es über 33.000.000.
Blackbox CO2-Betreibung:
Während die CO2-Betäubung von Schlachthofbetreiber_innen stets als human
dargestellt wird, wirft sie durchaus Fragen auf, wenn man bedenkt, dass der
Betäubung der Tiere ein qualvoller und panischer Erstickungskampf von rund 30
Sekunden vorausgeht - bei zu niedriger CO2-Konzentration in der Luft sogar von
bis zu 100 Sekunden und mit der Gefahr nachlassender Betäubung, die zu einem
Bewusstsein der Tiere bei der Schlachtung führt.
Es ist nicht verwunderlich, dass es viele journalistische Anfragen gab, diesen
Prozess aufnehmen und veröffentlichen zu dürfen - so von einem NDR-Journalisten
bei zehn großen Schlachthöfen. Doch bis Mai 2024 wurde jede Möglichkeit zu
sehen, wie grausam
diese Praxis tatsächlich ist, untersagt.
Die ersten Videoaufnahmen aus dem Gasschachacht
Die Aktivisti Anna Schubert und Hendrik Hassel haben daher im Rahmen einer
investigativen Recherche aufgenommen, was tatsächlich im Gasschacht geschieht.
Es war das erste Mal, dass solches Bildmaterial veröffentlicht wurde - und der
Anblick
dieser Grausamkeit ist kaum auszuhalten.
Abschreckung und der Kampf darum, dass die Bilder verschwinden
Obwohl gerichtlich festgestellt wurde, dass das Videomaterial von großem
öffentlichen Interesse ist, sehen sich die beiden Aktivisti nun mit Klagen
konfrontiert - die Bilder sollen wieder verschwinden und Aktivisti nachhaltig
abgeschreckt werden. Für Anna Schubert und Hendrik Hassel kann ihr Einsatz
existenzbedrohend teuer werden.
Dieses Vorgehen ist nicht neu: Etwa bei Vorwürfen von sexuellem Missbrauch oder
Machtmissbrauch sehen sich häufig finanziell schwach aufgestellte Betroffene
Einschüchterungsklagen reicher mutmaßlicher Täter gegenüber. Es folgen hohes
finanzielles Risiko, großer zeitlicher und emotionaler Aufwand und geringe
Aussichten auf Gerechtigkeit. Dass Einschüchterungsklagen aktuell derart
eingesetzt werden können, macht unser Rechtssystem zu einem Pay-to-win-System.
SLAPP-Einschüchterungsklage
Wie von der unabhängigen No-SLAPP-Anlaufstelle bewertet, liegen nun auch beim
Schlachthofprozess viele Merkmale eines sogenannten “Strategic Lawsuit Against
Public
Participation” (SLAPP) vor, zumal die folgenden Merkmale festgestellt wurden:
- erhebliches Machtungleichgewicht zwischen Einzelpersonen und klagenden
Unternehmen,
- überzogener Streitwert von 140.000 €,
- Doppelstrategie aus Strafanzeige und Zivilklage,
- der Versuch, journalistisch relevante und per Gericht als authentisch,
nicht manipuliert und von großem öffentlichen Interesse bestätigte
Aufnahmen löschen zu lassen.
Was folgt daraus?
Wir als GJ RLP stehen an der Seite der Betroffenen des Schlachthofprozesses -
auch, weil das Urteil Auswirkungen auf ähnliche Strafprozesse in der Zukunft
haben wird.
Zivilgesellschaftliche Aufklärung darf nicht kriminalisiert werden - unser
Rechtssystem muss schützen und darf die Mächtigen und Reichen nicht bevorzugen,
geschweige denn sie gar vor den Konsequenzen ihrer Verbrechen bewahren.
Wir lehnen strategische Abschreckungsklagen strikt ab.
Zudem fordern wir, dass aus den grausamen Bildern die anfnags genannten
Konsequenzen folgen.
Leichte Sprache
In Deutschland werden viele Schweine getötet.
Fast alle Schweine werden mit Gas betäubt.
Das Gas heißt Kohlendioxid oder kurz CO₂.
Es soll die Tiere ruhig machen, bevor sie sterben.
In Wirklichkeit leiden die Tiere sehr.
Sie bekommen keine Luft mehr.
Sie bekommen Angst und Panik.
Das dauert etwa 30 Sekunden.
Manchmal auch über 1 Minute.
Einige Tiere wachen wieder auf.
Dann sind sie beim Töten wach.
Viele Menschen wollten wissen, wie das genau passiert.
Sie wollten das filmen.
Große Schlachthöfe haben das nicht erlaubt.
Niemand durfte bis 2024 filmen.
Zwei Aktivist*innen haben es trotzdem getan.
Sie heißen Anna Schubert und Hendrik Hassel.
Sie haben mit versteckter Kamera gefilmt.
Man sieht auf den Videos: Den Schweinen geht es sehr schlecht.
Die Bilder sind schwer zu ertragen.
Ein Gericht sagt:
Die Videos sind echt.
Und die Menschen in Deutschland dürfen sie sehen.
Trotzdem wollen die Schlachthöfe die Videos löschen lassen.
Anna Schubert und Hendrik Hassel werden verklagt.
Eine Klage bedeutet: Jemand zieht vor Gericht.
Das kann sehr teuer werden.
Solche Klagen heißen „Einschüchterungsklagen“.
Reiche Firmen benutzen solche Klagen, um Menschen Angst zu machen.
So wollen sie verhindern, dass die Wahrheit bekannt wird.
Wir finden: So darf es nicht sein.
Menschen, die Missstände zeigen, müssen geschützt werden.
Das Recht darf nicht die Reichen bevorzugen.
Wir fordern:
- Die CO₂-Betäubung muss verboten werden.
- Solange es sie noch gibt, müssen in Schlachthöfen Kameras hängen.
- Die Betäubung muss gefilmt werden.
- Die Videos müssen für alle Menschen sichtbar sein.
- Unabhängige Menschen im Bund und in den Ländern müssen sich um die Tiere
kümmern.

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